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Abschlussbericht zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung liegt vor

19.09.2011 − 

Das Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung kann „als erfolgreich bezeichnet“ werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht, über den am Freitag dieser Woche im Umweltbundesamt diskutiert wird. Das Konzept der Einführung einer bundesweiten Wertstofferfassung mit einheitlichen Standards, die hohen ökologischen Ansprüchen gerecht werden soll, sei einhellig begrüßt worden. Konkret geht es um etwa 7 Kilogramm stoffgleicher Nichtverpackungen (StNVP) pro Bürger und Jahr, die künftig gemeinsam mit Leichtverpackungen erfasst werden sollen. Die Details der Zuständigkeiten und der Finanzierung will das Bundesumweltministerium noch im Laufe des 1. Halbjahres 2012 in einem Entwurf regeln. Vermutlich wird es das „Wertstoffgesetz“ sein.
Am Dialog hatten u.a. Verbände der Kommunen, privater Entsorger, des Handels und der Industrie teilgenommen. Sie waren sich laut Bericht auch weitgehend darüber einig, dass eine rechtssichere Definition für StNVP notwendig ist, um den Anwendungsbereich der Regelung sauber abzugrenzen. Erwartungsgemäß kontrovers blieben die Positionen der Akteure, welches Modell den Anforderungen am ehesten gerecht werden könnte. Diskutiert worden war über das Modell A, in dem die Gesamtverantwortung in privater Hand liegt und die Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausgedehnt wird. Die Erfassung erfolgt über Duale Systeme. Beim zweiten Modell, dem Modell B, geht es um die geteilte Verantwortung mit geteilter Finanzierung (öffentlich-rechtliche Entsorgung / Hersteller und Vertreiber). Die öffentlich-rechtliche Entsorgung soll dabei die Erfassung organisieren.

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