Unterfranken: Knapp 800 Fälle illegaler Abfallablagerung pro Jahr

Von der Regierung von Unterfranken wurden in den zurückliegenden drei Jahren jeweils zwischen 700 und 800 Fälle einer illegalen Abfallablagerung erfasst. Bis Mitte 2023 lag die Anzahl der Verstöße bei 305 Fällen, heißt es in einer Antwort des bayerischen Umweltministeriums auf eine Anfrage der Landtags-Grünen.

Die Bandbreite der illegalen Ablagerungen in Unterfranken reichte von einzelnen, kleineren Gegenständen über mehrere Säcke Restmüll, abgelagerte Altfahrzeuge und Sperrmüllablagerungen im Umfang von mehreren Kubikmetern bis hin zur Bauschuttablagerung von geschätzt mehreren Tonnen. Beim Großteil der illegalen Ablagerungen handelte es sich um vergleichsweise kleine Mengen. Die Zahl der verhängten Bußgelder lag im gleichen Zeitraum zwischen 335 im Jahr 2020 und 272 im Jahr 2022. Bis Mitte 2023 wurden den Angaben zufolge 73 Bußgeldbescheide gemeldet. Die Kosten zur Beseitigung der illegalen Abfallablagerungen ließen sich nicht beziffern. In der Regel würden diese Ablagerungen durch gemeindliche Bauhöfe oder durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. Kommunalunternehmen beseitigt, wofür keine Kostenermittlungen erstellt werden.

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