Die neue EU-Batterieverordnung sieht ab 2027 vor, dass Batterien aus Geräten und sogenannten „leichten Verkehrsmitteln“ wie zum Beispiel E-Tretrollern leicht entnommen und ausgetauscht werden können. Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat die EU-Kommission kürzlich einen ersten Entwurf mit entsprechenden Leitlinien verschickt. Die europäischen Verbände der Recycling- und Entsorgungswirtschaft unterstützen den Vorschlag im Grundsatz. Gleichzeitig drängen Euric und FEAD auf klare Vorgaben und Leitlinien hinsichtlich der geforderten Entnehmbarkeit von Batterien.
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