Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Anforderungen an die Entsorgung von Altgeräten konkretisiert. Mit dem überarbeiteten Merkblatt M 31 A sollen die gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundeseinheitlichen Vollzugs konkretisiert und erläutert werden. Die LAGA hat den Entwurf des Merkblatts im letzten Monat in die Verbändeanhörung gegeben. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft begrüßt die Neufassung im Grundsatz. An einzelnen Stellen plädiert der BDE aber noch für Änderungen.
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