Wertstoffgesetz: BDI warnt erneut vor Systembruch

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Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ruft die Bundesländer dazu auf, den Entschließungsantrag zum Wertstoffgesetz im Bundesrat abzulehnen. Der Antrag sei eine De-facto-Verstaatlichung der ausschließlich privatwirtschaftlich organisierten Wertstofferfassung. Die Länder verfolgten ausschließlich die Partikularinteressen der Kommunen, heißt es in Schreiben des Spitzenverbandes an alle Landesregierungen.

Die Folgen eines solchen Systembruchs wären weniger Planungssicherheit für Unternehmen, weniger Investitionen, Innovationen und weniger Effizienzgewinne, meint der BDI. Auch hätten die Kommunen kein eigenes Interesse an Verwertungsquoten und hohen Recyclingqualitäten. Bürger und Wirtschaft müssten mit steigenden Kosten rechnen. Dazu sei die Wirtschaft nicht bereit.
Im Übrigen hält der BDI das Länderkonzept weder für verfassungs- noch europarechtlich zulässig. Zudem sei das Modell auch finanzverfassungsrechtlich nicht zulässig. Eine Recyclingabgabe zur Finanzierung lehnt der BDI ab. Diese Sonderabgabe wäre ein weiterer Systembruch. Zudem müsste es für die Abschaffung der dualen Systeme angemessene Übergangsfristen geben. Da ein solches Wertstoffgesetz erst frühestens 2020 in Kraft treten könnte, wäre das in jedem Fall zu spät, so der BDI.

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