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VVA-Ausnahmeregelung für Rumänien verlängert

15.11.2011 − 

Vertreter der Mitgliedstaaten der EU haben einer Regelung zugestimmt, die Rumänien bis Ende 2015 erweiterte Möglichkeiten einräumt, gegen die Einfuhr bestimmter Verwertungsabfälle Einwände zu erheben. Diese Sonderbestimmung wird damit genauso gelten wie die in der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) festgeschriebene Übergangsregelung, die alle Verbringungen von Abfällen der grünen Liste (Anhang III der VVA) zur Verwertung nach Rumänien dem Notifizierungsverfahren unterwirft.

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