Vorerst kein Kompromiss zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute keinen Kompromiss zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz erreicht. Wie EUWID erfuhr, ist die Entscheidung vertagt worden. Der Ausschuss wird somit erst im nächsten Jahr wieder versuchen, eine Einigung um die strittige Frage der Gleichwertigkeitsprüfung herbeizuführen.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung sieht vor, dass eine gewerbliche Sammlung von werthaltigen Abfällen aus Haushalten immer dann zum Zuge kommt, wenn sie besser ist als das kommunale Angebot. Diese Regelung fand im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.
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Entsorgung von Bauabfällen in Norddeutschland mittelfristig gesichert − vor
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