Vollzugshinweise zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
23.05.2012 −
Für die mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz geänderten Rahmenbedingungen für Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen sind Vollzughinweise herausgegeben worden. Die Hinweise wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und abgestimmt.
Mit dem neuen Gesetz ergeben sich ab Juni zum Teil neue Anzeige- und Erlaubnispflichten für Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen und neue Begrifflichkeiten. Umfangreiche Auskünfte und Dokumente sind auf der Homepage der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder zu finden.
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