Verzögerungen beim Verpackungsgesetz

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Das geplante Verpackungsgesetz wird voraussichtlich erst im Januar im Bundeskabinett behandelt. Nach Informationen von EUWID läuft die Abstimmung zwischen den Bundesministerien zäh, weshalb der 14. Dezember, der als Termin für einen Kabinettsbeschluss gehandelt wurde, sich nicht mehr halten lässt.

Offenbar haben einige Bundesministerien Änderungswünsche am Entwurf von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) angemeldet. Sowohl die höheren Recyclingquoten als auch das geplante Zentrale Verpackungsregister stehen Berliner Kreisen zufolge im Zentrum der Kritik.

Kartellamt für staatliche Behörde


Das Bundeskartellamt ist weiterhin nicht mit der Konstruktion der Zentralen Stelle einverstanden. „Kritisch bewerten wir die Pläne des Gesetzgebers, Marktteilnehmern und eben auch den Handelsunternehmen die Mitwirkung in der Zentralen Stelle zu ermöglichen. Das birgt eine Gefahr für Interessenskonflikte“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Es müsse sehr sorgfältig Vorsorge vor Abstimmungen zu Lasten des Wettbewerbs getroffen werden.

Es wäre sicher auch nicht falsch, die Aufgaben der Zentralen Stelle einer staatlichen Behörde zu übertragen, so Mundt weiter. Jedenfalls müssten die internen Verfahrensregeln der Zentralen Stelle sicherstellen, dass Wettbewerbsverzerrungen zugunsten einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen vermieden werden. Wichtig sei auch, dass die Marktteilnehmer in der Zentralen Stelle nicht an wettbewerbsrelevante Informationen von Konkurrenten gelangen, so der Kartellamtspräsident.
Im Übrigen gehen dem Kartellamt die Eingriffsrechte der Kommunen für die Sammlung zu weit. Denn weitreichende kommunale Vorgaben für die Sammlung von Verpackungen könnten künftig den Wettbewerb der dualen Systeme erschweren und Entsorger von den Ausschreibungen ausschließen. Weil dies am Ende zu steigenden Kosten für die Verbraucher führe, schlägt Mundt vor, die Gestaltungsbefugnis der Kommunen bei der Erfassung des Verpackungsabfalls zu begrenzen.

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