Verpackungsgesetz: Vermittlungsausschuss nicht ausgeschlossen

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Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat beim umstrittenen Verpackungsgesetz scheint nicht mehr ausgeschlossen. Nach EUWID vorliegenden Informationen hat der Umweltausschuss des Bundesrats der Länderkammer empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Umweltausschuss stimmte über acht Anträge ab. Nun muss der Bundesrat am 12. Mai entscheiden, ob er der Empfehlung folgt oder nicht. Dem Ausschuss lagen – wie berichtet – zwei Anträge aus Berlin und sechs Anträge aus Nordrhein-Westfalen vor. Ein Antrag aus Nordrhein-Westfalen fordert die Ablehnung des Gesetzes in Gänze, eine weiterer verlangt, die Vollzugsaufgaben von den Landesbehörden an die Zentrale Stelle bzw. das Umweltbundesamt zu übertragen. Welchen Anträgen der Ausschuss letztlich folgte, war bislang noch nicht zu erfahren.

Entscheidend wird nun sein, ob die Kabinette der Bundesländer mehrheitlich die Ausschussempfehlung übernehmen. Dies könnte durchaus schwierig werden, meinten Beobachter. Sollte der Vermittlungsausschuss aber angerufen werden, könnte es für das Verpackungsgesetz auf der Zeitschiene eng werden. Denn Gesetzesvorhaben, die innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, verfallen nach Ablauf dieser Periode automatisch.

In Reihen des Bundesumweltministeriums zeigte man sich im Vorfeld gelassen. Abteilungsleiter Helge Wendenburg geht davon aus, dass im Fall des Vermittlungsverfahrens die Zeit für die Befassung im Bundestag noch ausreicht. Da das Verpackungsgesetz ein Einspruchsgesetz ist, kann der Bundestag ein Vermittlungsergebnis überstimmen.

 

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