Verpackungsgesetz: Berlin will Vermittlungsverfahren

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Das Land Berlin will beim umstrittenen Verpackungsgesetz den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Ein entsprechender Antrag liegt den Bundesländern vor, die sich nun zu dem Vorhaben äußern müssen. Bekommt der Antrag die Mehrheit, droht das Gesetz noch auf der Zeitschiene ausgebremst zu werden. Es könnte voraussichtlich nicht mehr vor Ablauf der Legislaturperiode verabschiedet werden, hieß es aus der Hauptstadt.

Der Antrag Berlins bezieht sich auf zwei Punkte, mit denen die kommunale Seite gestärkt werden soll. So sollen zum einen die Kommunen gegenüber den Dualen Systemen auch Rahmenvorgaben für die Glassammlung machen dürfen. Die Bundesregierung hatte diese Forderung der Bundesratsmehrheit abgelehnt. Bei Glas seien kommunale Vorgaben bereits aus verwertungstechnischen Gründen nicht notwendig. Abweichende Vorgaben könnten sich negativ auf die Qualität des Sammelgemisches auswirken und letztlich die Erreichung der vorgegebenen Recyclingquoten gefährden, hatte die Regierung argumentiert.

Die zweite Forderung aus Berlin betrifft die Entgelte, die Kommunen von den dualen Systemen für die Abfallberatung bekommen sollen. Während im Gesetzentwurf nur von einer Beteiligung die Rede ist, fordert Berlin für die Kommunen die komplette Erstattung der kommunalen Abfallberatungskosten.

Verpackungsgesetz diese Woche im Bundesratsumweltausschuss

Wie sich die Bundesländer zum Antrag verhalten werden, scheint offen zu sein. Manche Bundesländer halten die Forderungen für sachlich gerechtfertigt. Ein komplettes Meinungsbild dürfte es erst in der nächsten Woche geben, hieß es. Das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen steht diesen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundesratsumweltausschusses. Am 12. Mai steht dann die Plenarsitzung der Länderkammer an.

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