BMUB notifiziert Gewerbeabfallverordnung

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Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat in der vergangenen Woche die Novelle der Gewerbeabfallverordnung bei der EU-Kommission notifiziert. Bei dem eingereichten Dokument handelt es sich um einen Referentenentwurf mit Datum 28.07.2016, der gegenüber dem letzten Entwurf vom Mai eine Reihe von Änderungen enthält.

Die Stillhaltefrist endet am 31. Oktober, so dass der Kabinettsbeschluss frühestens Anfang November folgen kann. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit Beratungen im Bundestag und Bundesrat. Das Bundesumweltministerium hofft, dass die Verordnung im Frühjahr 2017 in Kraft treten kann.

Den vollständigen Artikel  lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 31/2016. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Artikel zudem hier kostenlos abrufen:

Novelle der Gewerbeabfallverordnung bei der EU-Kommission notifiziert

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