BMUB will Bioabfallverordnung voranbringen

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Das Bundesumweltministerium (BMUB) will die bislang „stiefmütterlich“ behandelte Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) voranbringen. Mittlerweile habe das Ministerium Eckwerte erarbeitet und diese mit dem Ländern und Betroffenen besprochen, erläuterte BMUB-Referatsleiter Claus-Gerhard Bergs anlässlich des mittlerweile 9. Biomasseforums in Bad Hersfeld.

Vorrang vor der neuerlichen Novelle der Bioabfallverordnung hätten aber die Arbeiten an einer Novelle der Gewerbeabfallverordnung und insbesondere an der Novelle der Klärschlammverordnung. Vor diesem Hintergrund sei es schon sehr optimistisch, von einer Bioabfallverordnung 2016 zu sprechen, so Bergs.

Insgesamt dürfte die neue BioAbfV die Anforderungen an die Verwertung von Bioabfällen umfassender regeln. Nach dem inzwischen nicht mehr ganz neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz können Anforderungen an die Verwertung von Bioabfällen nicht nur für den Bereich der landwirtschaftlichen Verwertung festgelegt werden, sondern auch für jeglichen „sinnvollen Verwertungszweck“. Hierzu gehörten auch die energetische Verwertung sowie die Eigenverwertung, betonte Bergs. Hinzu kommen auch umfassende Anforderungen an die Qualitätssicherung, an Schad- und Fremdstoffgehalte.

Der vollständige Artikel erscheint in EUWID Recycling und Entsorgung 48/2015. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Artikel bereits hier kostenlos lesen:

Novelle der Bioabfallverordnung soll Verwertung sehr umfassend regeln

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