Monopolkommission schlägt Regeln wie beim Strom vor

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Die Monopolkommission spricht sich weiterhin für mehr Wettbewerb in der Hausmüllentsorgung aus. In ihrem soeben vorgelegten Hauptgutachten für die Jahre 2012 und 2013 stellt sie ein Modell zur Diskussion, das sich an die Lösung bei der leitungsgebundenen Energieversorgung anlehnt.

Ein vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beauftragtes Unternehmen würde als „Grundentsorger“ tätig sein, von dem aus die Bürger zu einem anderen zugelassenen Entsorger ihrer Wahl wechseln könnten. Dadurch ließen sich Wettbewerb und staatlich gesicherte Grundversorgung verbinden.

Das Problem fehlender Dichte, wenn in einem Gebiet mehrere Unternehmen Hausmüll entsorgen, hält die Monopolkommission zumindest in Großstädten für „weniger kritisch“, sodass dort eine Individualisierung der Verträge möglich erscheine. Auch sei das Risiko ineffizienter Entsorgung gering, da Wettbewerber selbst entscheiden könnten, ob und wo sie in Konkurrenz zur kommunalen Entsorgung treten.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 29/2014 von EUWID Recycling und Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier abrufen:

Monopolkommission: Hausmüllentsorgung in den Kommunen regeln wie Stromversorgung

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