Länder winken Verpackungsgesetz durch

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Der Bundesrat hat heute das bis zuletzt umstrittene Verpackungsgesetz von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) durchgewunken. Wie erwartet folgte die Länderkammer nicht der Empfehlung ihres Umweltausschusses, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Andernfalls hätte ein Scheitern des Gesetzes so kurz vor der Bundestagswahl gedroht. Das Verpackungsgesetz gilt als Kompromiss, weil das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz, das weitere Wertstoffe aus Haushalten in die Hände der dualen Systeme überführt hätte, am Streit zwischen Kommunen und Wirtschaft gescheitert war.

Das Verpackungsgesetz löst die inzwischen 7. Novelle der Verpackungsverordnung ab. Ab dem Jahr 2019 werden die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle schrittweise erhöht, bei Kunststoffverpackungen von derzeit 36 Prozent auf 63 Prozent ab dem Jahr 2022. Zudem soll eine von Industrie und Handel getragene neue Zentrale Stelle künftig Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sowie die dualen Systeme bei der Lizenzierung besser kontrollieren, um fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die staatlich beliehene Stiftung wird „Zentrale Stelle Verpackungsregister" heißen und ihren Sitz in Osnabrück haben.

Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) kritisierte im Plenum den Entwurf. Er sei in keiner Weise ein Kompromiss, die Regierung sei nicht auf die Forderungen der Bundesländer eingegangen. Auch werde die Chance vertan, Mehrweg zu stärken. Die von Handel und Industrie geführte Zentrale Stelle sei ein Verlust staatlicher Kontrolle zugunsten von Handel und Entsorgern, kritisierte Wenzel. Wettbewerb bestehe weiterhin darin, Verpackungsmengen wegzudefinieren.

Florian Pronold, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, bedauerte, dass das Wertstoffgesetz nicht zustande gekommen ist. Er verteidigte das Verpackungsgesetz, das nun die Recyclingquoten erhöhe, die Pfandpflicht ausweite und die Kommunen stärke.

Mit dem Verpackungsgesetz bleibt die Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen, bei den Herstellern und Vertreibern und den von ihnen beauftragten dualen Systemen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erhalten jedoch zusätzliche Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten.

Den vollständigen Artikel zur Bundesratsentscheidung sowie Artikel mit Reaktionen lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung Ausgabe 20/2017. Premium-Abonnenten können den Artikel ab Dienstag, 14.00 Uhr auch online im E-Paper lesen.

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