Kreislaufwirtschaftsgesetz am 14. Dezember im Vermittlungsausschuss
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) steht noch im Dezember auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag. Zentraler Punkt ist dabei die strittige Frage der Gleichwertigkeitsprüfüng.
Die Länderkammer hatte bei der Neuordnung des Abfallrechts in seiner Sitzung Ende November den Vermittlungsausschuss angerufen. Er soll versuchen, eine Einigung um die strittige Frage der Gleichwertigkeitsprüfung herbeizuführen. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung sieht vor, dass eine gewerbliche Sammlung immer dann zum Zuge kommt, wenn sie besser ist als das bestehende oder konkret geplante kommunale Angebot. Diese Regelung fand im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.
Die Gleichwertigkeitsprüfung sorge für erhebliche Rechtsunsicherheiten und Vollzugsprobleme in den Ländern, so die Mehrheit der Bundesländer, die eine Streichung der Klausel verlangt. Das Bundesumweltministerium zeigt sich zuversichtlich, dass die „kleine Hängepartie“, die sich nach dem Beschluss des Bundesrats ergeben hat, "in überschaubarer Zeit" gelöst werden kann.
Bei der Sitzung am 14. Dezember muss sich der Vermittlungsausschuss zudem mit zwei weiteren Themen aus dem Umweltbereich befassen. So stehen auch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid auf der Tagesordnung.
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