Kleine Änderungen im Verpackungsgesetz

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Im geplanten Verpackungsgesetz wird wie erwartet eine sanktionslose Mehrwegquote verankert. Ziel ist es, dass der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen an abgefüllten Getränken mindestens 70 Prozent erreicht. Eine entsprechende Änderung an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung setzten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD heute im Umweltausschuss des Bundestags durch. Dem Änderungsantrag stimmten auch die Grünen zu. Den eigentlichen Gesetzentwurf in geänderter Fassung lehnten Linke und Grüne ab.

Der Antrag sieht weitere Änderungen im Regierungsentwurf vor. Wie erwartet, sollen sich Kommunen bei Rahmenvorgaben nicht auf einen „Erforderlichkeitsvorbehalt“, sondern auf einen „Geeignetheitsvorbehalt“ beziehen können. Damit soll „der Erlass von Rahmenvorgaben in der Praxis besser handhabbar werden“, schreiben die Koalitionsfraktionen zur Begründung.

Die Berichterstatter von SPD und Union hatten sich vorige Woche auf weitere kleinere Änderungen und Entschließungsanträge zum Gesetz verständigt. Morgen wird das Parlament in 2. und 3. Lesung das Gesetz beraten. Am 12. Mai wird sich der Bundesrat damit befassen. Die Anrufung eines Vermittlungsausschusses durch die Bundesländer gilt als unwahrscheinlich.

 

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