Klage abgewiesen: DK II-Deponie Rechenbachtal darf erweitert werden

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Die rheinland-pfälzische DK II-Deponie Rechenbachtal in Zweibrücken wird um einen fünften Deponieabschnitt für die Ablagerung von rund vier Mio Kubikmetern mineralischen Abfällen erweitert. Eine vom Umweltverband BUND eingereichte Klage gegen den im Sommer letzten Jahres von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd getroffenen Planfeststellungsbeschluss wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz nun zurückgewiesen.

Es gebe weder an der Bedarfsprognose noch an der technischen Ausgestaltung rechtlich etwas zu beanstanden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Auch der BUND-Forderung nach einem Annahmeverbot für gebietsfremde Abfälle folgten die Richter in ihrem bereits am 13. April gefällten Urteil nicht.

Wie berichtet, will der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken die Deponie Rechenbachtal, eine Deponie der Klasse II, in zwei Bauphasen um insgesamt 8,9 Hektar erweitern. Die beiden neuen Deponieabschnitte DA 5.1 und DA 5.2 sollen über Ablagerungskapazitäten von 2,7 bzw. 1,3 Mio Kubikmeter verfügen und eine langfristige Entsorgungssicherheit über 20 bis 25 Jahre in der Stadt und der umliegenden Region garantieren.

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