Kabinett billigt höheren Mindestlohn
Der höhere Mindestlohn in der Abfallwirtschaft von 8,68 € pro Stunde ist ab Anfang Februar rechtskräftig. Die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums ist vom Kabinett gebilligt worden, teilte die Bundesregierung mit. Der höhere Mindestlohn gilt bis Ende Juni 2014.
Damit werden laut Bundesregierung in- und ausländische Arbeitgeber in der Abfallwirtschaft verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Dies gelte auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Auf die Erhöhung von bisher 8,33 € auf 8,68 € pro Stunde ab Januar dieses Jahres hatten sich die Tarifparteien BDE, VKA und Verdi im November letzten Jahres verständigt.
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