Kabinett und Bundestag beschließen Reform des Düngerechts

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Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Bundestag am gestrigen Nachmittag dem „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften“ zugestimmt. Zuvor hatte bereits am Mittwoch das Bundeskabinett eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Damit soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden.

Mit der neuen Düngeverordnung sollen laut Bundesumweltministerium die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Außerdem sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze – von 170 Kilogramm pro Hektar und Jahr – einbezogen werden.

Sollte bei der vorgesehenen Ausbringungsobergrenze der im Kompost enthaltene Gesamtstickstoff mit einbezogen werden, befürchtet die Kompostwirtschaft starke Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Kompost.

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