Geräte mit Lithiumbatterien wegen ADR nur in geeigneten Behältern sammeln

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Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Lithiumbatterien und Lithiumzellen müssen von anderen Altgeräten separiert und in geeigneten Behältern, wie zum Beispiel Gitterboxen, gesammelt werden. Ein Transport dieser Geräte in loser Schüttung, zum Beispiel in Containern ohne weitere Packhilfsmittel, verstoße hingegen gegen die Vorschriften des ADR. Das stellte die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in der vergangenen Woche im Rahmen eines vom bvse organisierten Runden Tisches zur Problematik rund um ADR und ElektroG in Bonn klar.

Die rechtskonforme Sammlung und Bereitstellung der Behältnisse müsse durch die Sammel- und Übergabestellen sichergestellt werden. Für den rechtskonformen Transport der batteriehaltigen Geräte ist der Transporteur verantwortlich. Um sowohl Erfassung, Bereitstellung und Transport entsprechend den ADR-Vorgaben zu gewährleisten und in die bestehenden Prozesse der Altgeräteerfassung zu integrieren, haben die Teilnehmer des Runden Tisches eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung konkreter Umsetzungsvorschläge beauftragt.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 05/2015 von EUWID Recyclingund Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier abrufen:

Geräte in Lithiumbatterien nur in geeigneten Behältern sammeln

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