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Entsorgung von Bauabfällen in Norddeutschland mittelfristig gesichert

08.12.2011 − 

Die Entsorgung von Bauabfällen in Schleswig-Holstein und Hamburg ist auch mittelfristig gesichert. Zu diesem Ergebnis kommen die beiden Bundesländer im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans (AWP) von 2006. Die Bewertung der Abfallmengen, Entsorgungswege und Entsorgungskapazitäten habe ergeben, dass die Grundaussagen des AWP weiterhin gelten.

Im Betrachtungszeitraum seit 2006 sei es zu keinen wesentlichen Veränderungen der Abfallströme gekommen, die Verwertungsquote liege nach wie vor bei über 90 Prozent. Sowohl für die Abfallaufbereitung als auch die notwendige Deponierung für nicht verwertbare Bau- und Abbruchabfälle seien ausreichend Anlagenkapazitäten vorhanden.

Wie das schleswig-holsteinische Landesumweltministerium mitteilte, soll die Fortschreibung des AWP von 2006 allerdings zunächst zurückgestellt und erst in Angriff genommen werden, wenn die Auswirkungen der geplanten Mantelverordnung absehbar seien. So müsse rechtzeitig geprüft werden, ob diese Regelungen zu einer wesentlichen Veränderung der Abfallströme – möglicherweise hin zur verstärkten Beseitigung – führen.

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