Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die sich für die Eigenvermarktung von Elektro- und Elektronikaltgeräten entscheiden, sollen sich künftig auch an den Kosten der Stiftung EAR beteiligen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Gebührenverordnung zum Elektro- und ...
Gebührenverordnung zu ElektroG: Optierende örE sollen sich an Kosten der EAR beteiligen
Kommunen wollen „rechtswidrige Gebühren“ nicht akzeptieren
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