Deutschland fordert Verzicht auf neue Recyclingquoten

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Deutschland hat in der Umwelt-Arbeitsgruppe des EU-Rats vorgeschlagen, bei der Änderung der Abfallrahmenrichtlinie für mindestens drei Jahre auf neue Recyclingzielsetzungen für Siedlungsabfälle zu verzichten. In einem internen Arbeitsdokument vom 12. September findet sich ein Vorschlag der Bundesregierung wieder, der einen neuen Ansatz zur Berechnung der europäischen Recyclingquoten enthält. Dieser ist gekoppelt mit der Forderung, die Höhe der europäischen Quoten bis 2030 erst festzusetzen, wenn sich nach Ablauf von drei Jahren nach Einführung der neuen Berechnungsmethode und ihrer Anwendung auf die bestehenden Zielsetzungen ein klares Bild ergeben hat.

Die EU-Kommission sieht in ihrem Vorschlag von Anfang Dezember 2015 eine Mindestquote für das Recycling und die Vorbereitung zur Wiederverwendung von 60 Gewichtsprozent der Siedlungsabfälle ab 2025 und von 65 Gewichtsprozent auf 2030 vor. Die geltende Fassung der Abfallrahmenrichtlinie fordert bereits von den Mitgliedstaaten ab 2020 eine Mindestquote von 50 Prozent für Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff, und Glas aus Haushalts- und haushaltsähnlichen Abfällen.

Deutschland und Dänemark unterstützen ein Berechnungsverfahren, bei dem ein Standardverlustanteil von der Recyclingmenge abgezogen wird, um die Recyclingquote zu ermitteln. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, als Recyclingmenge das Gewicht des Abfalls anzusetzen, der einem abschließenden Recyclingverfahren zugeführt wird. Alternativ kann auch der Output aus der Abfalltrennung angesetzt werden unter der Voraussetzung, dass er einem abschließenden Recyclingverfahren zugeführt wird und dass der beseitigte oder energetisch verwertete Anteil weniger als zehn Prozent ausmacht.

Der EUWID vorliegende Vorschlag aus Deutschland sieht vor, anstelle des alternativen auf den Sortier-Output bezogenen Verfahren „Standardverlustquoten“ zu benutzen und diese auf die Menge getrennt gesammelter Abfälle anzuwenden, um die geschätzte Recyclingmenge zu erhalten. Diese Standardverlustquoten, die nach Abfallart, und -quelle, Sammelsystem und Sortierverfahren differenziert werden können, sollen laut dem Vorschlag von der EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der geänderten Abfallrahmenrichtlinie in delegierten Rechtsakten festgelegt werden, und zwar für Abfälle aus Kunststoff, Glas, Papier, Pappe und Karton (PPK), Metalle und Bioabfälle.

BDE: "Ablehnende Haltung nicht nachvollziehbar"

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) zeigte sich überrascht „über die Volten, welche die Bundesregierung in Brüssel bei den Beratungen über neue europäische Recyclingziele vorführt“. Wie BDE-Präsident Peter Kurth sagte, stehe seit zwei Jahren der Kommissionsvorschlag zur Vereinheitlichung der Berechnungsmethoden der nationalen Recyclingquoten im Raum.

Peter Kurth (Quelle: BDE)

„Es ist unbegreiflich, wieso die Bundesregierung erst so spät im Verhandlungsprozess einen völlig neuen Ansatz einbringt. Es scheint, als wolle die Bundesregierung weder eine schnelle Einigung noch eine Erhöhung der Quoten“, meinte Kurth. Er erinnerte daran, dass die Bundesregierung nach dem Rückzug des ersten Kreislaufwirtschaftspakets vom Sommer 2014 durch die neue Kommission lautstark einen ambitionierten neuen Vorschlag gefordert habe. „Die ablehnende Haltung“, so Kurth weiter, die Deutschland, „als Recyclingweltmeister, bei der Festsetzung präziserer Berechnungsmethoden und ambitionierter Zielsetzungen an den Tag legt, ist nicht nachvollziehbar.“

Der ausführliche Bericht zum Vorschlag der Bundesregierung inklusive der Stellungnahmen von BDE, FEAD sowie von Umweltverbänden erscheint in EUWID Recycling und Entsorgung 38/2016. Kunden unserer Print- und Onlinedienste können den Artikel auch hier lesen:

Deutschland schlägt Berechnungsverfahren und dreijährigen Verzicht auf neue Quoten vor

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