Bundesrat streicht Heizwertklausel

|
|

Der Bundesrat hat heute der Streichung der Heizwertklausel aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zugestimmt. Die Ausschüsse der Länderkammer hatten zuvor empfohlen, den Vorschlag der Bundesregierung unverändert anzunehmen. Für den 10. November ist die erste Lesung im Bundestag angesetzt, die zweite und dritte Lesung sollen am 15. Dezember folgen. Ende 2016 dürfte das Verfahren abgeschlossen sein. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" kommt Deutschland einer entsprechenden Forderung der EU-Kommission nach. Brüssel hatte in einem Vertragsverletzungsverfahren die Auffassung vertreten, dass die Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht hinreichend umgesetzt sei und sich dabei insbesondere auf die Heizwertklausel bezogen.

Die Heizwertklausel besagt, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des Abfalls mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt und für den Abfallstrom keine Spezialregelung existiert. Nach Darstellung der Bundesregierung war die Heizwertklausel für das Verhältnis zwischen stofflicher und energetischer Verwertung eine „Auffang- und Übergangslösung".

Durch den Wegfall der Klausel wird die Entsorgung von bestimmten Abfallfraktionen teurer. Beim einmaligen Erfüllungsaufwand rechnet die Regierung mit 162,4 Mio €, davon entfallen allein 156,7 Mio € auf gefährliche Abfälle aus der chemischen Industrie. Hinzu kommt ein jährlicher Aufwand, da rund 100.000 Tonnen gefährliche Abfälle der Chemiekonzerne, die derzeit unter die Heizwertregelung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fallen und noch verbrannt werden, durch den Wegfall der Heizwertklausel eine echte rechtliche Zuweisung zur stofflichen Verwertung erhalten würden. Insgesamt liege der jährliche Erfüllungsaufwand der chemischen Industrie bei rund 46 Mio €.

Demgegenüber sind die Umstellungskosten für die ebenfalls betrachteten Stoffströme Sperrmüll und Altreifen marginal. Bei beiden Abfallfraktionen geht die Regierung von etwa 80.000 Tonnen aus, die von einem Wegfall der Heizwertklausel tatsächlich betroffen wären, was jährlich Zusatzkosten von jeweils 1,6 Mio € durch das Recycling verursachen würde.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -