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Bundesrat ruft zum Kreislaufwirtschaftsgesetz Vermittlungsausschuss an

25.11.2011 − 

Wie Agenturen soeben berichten, hat der Bundesrat dem neuen Kreislaufwirtschaftgesetz vorerst seine Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Der Bundesrat folgte damit einer Empfehlung des Umweltausschusses. Er hatte gefordert, bei den Regelungen zur gewerblichen Sammlung die Gleichwertigkeitsklausel zu streichen. Sie sieht vor, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nur dann zum Zuge kommt, wenn er die von der gewerblichen Sammlung angebotenen Sammel- und Verwertungsleistungen mindestens in gleicher Qualität erbringen kann.

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