Bundeskabinett beschließt Novelle der Klärschlammverordnung

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Das Bundeskabinett hat gestern die seit langem geplante Änderung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) beschlossen. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach Ablauf bestimmter Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss, teilte das Bundesumweltministerium (BMUB) mit. Der Regierungsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

„Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel ein, hin zu einer ökologisch sinnvollen Nutzung wertvoller Bestandteile des Klärschlammes“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Das stärke die Kreislaufwirtschaft und trage langfristig zur Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Phosphor bei.

Das BMUB räumt ein, dass die Umrüstung von Abwasserbehandlungsanlagen zur Vorbereitung auf das Phosphorrecycling ein technisch aufwendiger Prozess sei, der mehrere Jahre dauern könne. Daher greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor gemäß dem Regierungsentwurf zwölf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten (EW) und 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50.000 EW. Diese Vorgaben entsprechen denen des ressortabgestimmten Referentenentwurfs.

Einen ausführlichen Artikel zur Novelle der Klärschlammverordnung lesen Sie in der kommenden Ausgabe 04/2017 von EUWID Recycling und Entsorgung.

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