Bundeskabinett beschließt Entwurf der Mantelverordnung

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Als eine "für alle Beteiligten tragfähige Lösung" wertet Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) den jüngsten Entwurf der Mantelverordnung, dem das Bundeskabinett gestern zustimmte. "Es wird ein praxistaugliches System für die Verwertung mineralischer Abfälle geben, das bundesweit ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser festschreibt."

Mit der erfolgreichen Ressortabstimmung und dem Kabinettsbeschluss nimmt das langjährige Verordnungsverfahren - der erste Arbeitsentwurf wurde bereits 2007 vorgestellt - eine wichtige Hürde. Nun müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen, wobei vor allem von der Länderkammer nach den bisherigen Erfahrungen noch starker Gegenwind zu erwarten sein dürfte.

Kernstück der Mantelverordnung ist zum einen die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen über ein System der Güteüberwachung. Der Einbau dieser Materialien in technische Bauwerke vor allem im Tiefbau richtet sich nach spezifischen Anforderungen, die die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes wahren.

Bundeseinheitliche Regelung soll Akzeptanz von Ersatzbaustoffen verbessern

Zum anderen wird mit der Mantelverordnung die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals umfassend novelliert. Sie wird künftig auch regeln, welche Materialien zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen genutzt werden dürfen und für welche Materialien andere Verwertungs- und Entsorgungswege gefunden werden müssen. Außerdem gibt es weitere Verbesserungen im vorsorgenden Bodenschutz, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Anordnung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei größeren Vorhaben.

Das Bundesumweltministerium misst beiden Themenfeldern eine hohe Praxisrelevanz zu, vor allem für den Verkehrswegebau und die Baustoff- und Entsorgungswirtschaft. Hier gab es bislang nur sehr allgemeine Vorgaben auf gesetzlicher Ebene, die lediglich durch nicht rechtsverbindliche und inzwischen teilweise veraltete technische Regeln oder Erlasse in den Ländern konkretisiert wurden. Durch die Einführung verlässlicher bundeseinheitlicher Regelungen sollen auch die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessert und Potenziale zur Steigerung des Recyclings gehoben sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

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