Brüssel mahnt Deutschland zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie
Die Europäische Kommission setzt wie erwartet das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fort, weil dieses die Abfallrahmenrichtlinie nicht fristgerecht bis zum 12. Dezember 2010 in innerstaatliches Recht umgesetzt hat.
Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik übermittelt die Kommission nun Deutschland ein Mahnschreiben, eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme. Wenn Deutschland die notwendigen Rechtsvorschriften nicht binnen zwei Monaten erlässt und mitteilt, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und finanzielle Sanktionen verlangen. Die Strafzahlungen, die Deutschland drohen, sollen sich auf 11 bis 15 Mio € belaufen.
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