AVV-Novelle könnte Entsorgung von Wärmedämmplatten erschweren

|
|

Der vom Bundesrat jüngst geänderte Verordnungsentwurf zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien könnte in der Praxis erhebliche Entsorgungsprobleme bei manchen Massenabfällen verursachen. Das erfuhr EUWID aus Kreisen der Bundesländer und der Wirtschaft.

Anlass für die Sorge ist ein Änderungsantrag zur Novelle der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), der von Hessen eingebracht wurde und in der Länderkammer eine Mehrheit fand. Danach werden alle Abfälle, welche die in Anhang IV der POP-Verordnung der EU in der jeweils geltenden Fassung gelisteten Konzentrationsgrenzen der persistenten organischen Schadstoffe (POP) überschreiten, als gefährlich eingestuft.

Problematisch dürfte insbesondere die Entsorgung von Dämmplatten aus Polystyrol- oder Polyurethanschäumen werden, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten. So will die EU-Kommission für diesen Stoff in der POP-Verordnung einen Grenzwert festlegen. Das könnte bedeuten, dass in Deutschland künftig bis zu 200.000 Tonnen HBCD-haltige Wärmedämmstoffe pro Jahr aus dem Baubereich als gefährliche Abfälle entsorgt und dabei entweder energetisch verwertet oder beseitigt werden müssen.

Der vollständige Artikel zu den Folgen der AVV-Novelle ist in EUWID Recycling und Entsorgung 41/2015 erschienen. Kunden unserer Print- und Online-Angebote können den Artikel bereits hier kostenlos lesen:

AVV-Novelle: Entsorgungsengpass für Wärmedämmplatten befürchtet

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -