Millionenstrafen für Italien und Griechenland

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen die EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Italien Millionenstrafen verhängt. Beide Staaten haben es nach Angaben des Gerichtshofs seit Jahren versäumt, entsprechenden Urteilen des EuGH zur Umsetzung des europäischen Abfallrechts nachzukommen.

Griechenland wurde daher zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von zehn Mio € verurteilt sowie zu einem halbjährlichen Zwangsgeld in Höhe von 14,52 Mio €, wenn weiterhin keine Fortschritte erzielt werden. Italien muss sogar einen Pauschalbetrag in Höhe von 40 Mio € nach Brüssel überweisen, das halbjährliche Zwangsgeld wurde im italienischen Fall auf 42,8 Mio € festgesetzt.

Für Italien soll Zwangsgeld in Höhe in dem Maße abnehmen, in dem illegale Anlagen stillgelegt und gegebenenfalls saniert werden: 400.000 € weniger für jede Anlage mit gefährlichen Abfällen, die mit dem Urteil in Einklang gebracht wird, und 200.000 € weniger für jede andere mit dem Urteil in Einklang gebrachte Anlage.

Auch im Falle Griechenlands soll die Höhe des verhängten Zwangsgelds mit jeder stillgelegten und sanierten illegalen Müllkippe sinken: Für jeden stillgelegten oder sanierten Abfallbeseitigungsplatz um 40.000 € und für jeden sowohl stillgelegten als auch sanierten Abfallbeseitigungsplatz um 80.000 €.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der kommenden Woche in Ausgabe 50/2014 von EUWID Recyclingund Entsorgung. Abonnenten können den vollständigen Artikel ab sofort hier abrufen:

EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Italien und Griechenland wegen illegaler Deponien

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