EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen ARA

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Die EU-Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von sechs Mio € gegen das Unternehmen Altstoff Recycling Austria AG (ARA) in Wien verhängt. Grund: ARA habe in den Jahren 2008 bis 2012 Wettbewerber am Zugang zum österreichischen Markt für die Entsorgung von Verpackungsabfällen aus Haushalten gehindert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Aufgrund der Zusammenarbeit von ARA mit der Kommission wurde die Geldbuße um 30 Prozent herabgesetzt, teilte die EU-Kommission heute mit.

Da in Österreich die landesweite Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen, welche teils von ARA kontrolliert wird und teils ARA gehört, keine Errichtung von Doppelstrukturen zulässt, waren Wettbewerber darauf angewiesen, Zugang zur bestehenden Infrastruktur zu bekommen. ARA habe dies zwischen März 2008 und April 2012 verweigert und damit den Wettbewerb beseitigt. Das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt.

ARA hat laut Kommission den Verstoß zugegeben und in Zusammenarbeit mit der Kommission eine strukturelle Abhilfemaßnahme vorgeschlagen. Konkret hat ARA angeboten, seinen Teil der Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen zu veräußern. Dadurch sei das Unternehmen künftig nicht mehr in der Lage, Wettbewerber vom Zugang zu dieser Infrastruktur auszuschließen. Weil ARA umfassend kooperiert habe, sei die Geldbuße reduziert worden.

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