EU-Kommission mahnt Finnland
Wegen der verspäteten Umsetzung der novellierten Abfallrahmenrichtlinie wird die EU-Kommission die zweite Stufe des Mahnverfahrens gegen Finnland eröffnen. Die EU-Behörde kündigte am Donnerstag an, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Finnland zu senden und darin eine Frist von zwei Monaten für die vollständige Umsetzung der Richtlinie zu setzen. Finnland ist damit nach Angaben der Kommission der 14. Mitgliedstaat der EU, der in einem Mahnverfahren im Zusammenhang mit der Abfallrahmenrichtlinie in der zweiten Stufe steht. Die Umsetzungsfrist endete im Dezember 2010. Falls die EU-Kommission die dritte und letzte Stufe des Verfahrens gegen Mitgliedstaaten eröffnen und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben muss, kann sie die Verhängung einer Geldstrafe beantragen.
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