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– Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihren Antrag zur Verschärfung der 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) dem Bundesrat zugeleitet. Der Antrag mit der Drucksachennummer 427/11 soll in der Bundesratssitzung am 23. September behandelt und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden. Die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf will, dass die Grenzwerte der 17. BImSchV sich an den Werten orientieren, die moderne Müllverbrennungsanlagen heute schon einhalten. Ausnahmeregelungen sollen kritisch geprüft werden.
In der Begründung der Landesregierung heißt es, dass die in Deutschland betriebenen Müllverbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle die Grenzwerte der 17. BImSchV zum Teil deutlich unterschreiten würden. Beim Neubau von Anlagen würden der Landesregierung zufolge heute jedoch „aus wirtschaftlichen Erwägungen“ heraus Abgasreinigungsanlagen gebaut, die nur noch die rechtlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten und nicht mehr die technisch machbare Unterschreitung der Vorschriften anstreben würden. Dies treffe unter anderem zu, wenn Ersatzbrennstoff-Kraftwerke neu gebaut, Abgasreinigungsanlagen von Müllverbrennungsanlagen erneuert oder Abfälle in Kraftwerken mitverbrannt würden.
In Folge dieser Entwicklung würden den bestehenden Müllverbrennungsanlagen Abfallmengen entzogen und diese mit niedrigeren Umweltschutzstandards entsorgt. Weder die 17. BImSchV noch die neue Richtlinie über Industrieemissionen spiegele der Landesregierung zufolge den Stand der Technik wider. Die augenblickliche Rechtslage bei der Mitverbrennung von Abfällen bzw. bei der Müllverbrennung könne somit den Ansprüchen an eine fortschrittliche, umweltschonende thermische Abfallbeseitigung nicht mehr genügen, heißt es in dem Antrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Der Antrag steht kurzfristig im Internet
unter www.euwid-recycling.de/doku bereit.
30.08.2011
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