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– Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Verordnung über die Zuteilung kostenloser Emissionshandelszertifikate beschlossen. Die so genannte Zuteilungsverordnung 2020, die im korrekten Wortlaut „Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionshandelsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020“ heißt, schafft die Rechtsgrundlagen für die Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten an die Betreiber von knapp 2.000 Anlagen, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) mit. Die Verordnung setze die Vorgabe der EU eins zu eins in deutsches Recht um und bedürfe noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages, so das BMU.
Ab 2013 werden die meisten Anlagen nach Darstellung des Ministeriums eine Zuteilung erhalten, die auf produktbezogenen Emissionswerten basiert. Diese so genannten „Produkt-Benchmarks“ seien EU-weit festgelegt und leiten sich von den effizientesten zehn Prozent der Anlagen in Europa ab. Ineffizientere Anlagen müssen deshalb künftig verstärkt Emissionsberechtigungen zukaufen. Damit Anlagenbetreiber, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, ihre Produktion nicht ins außereuropäische Ausland verlagern – das genannte „carbon leakage“-Problem – erhalten diese eine ungekürzte Zuteilungsmenge. Bei anderen Anlagen verringert sich die Zuteilung von 2013 bis 2020 schrittweise auf 30 Prozent der Ausgangsmenge.
Mit der kommenden Handelsperiode wird der Emissionshandel europaweit deutlich stärker harmonisiert. Dies betrifft auch die Zuteilungsregeln, die die Europäische Kommission im April dieses Jahres beschlossen hatte. Insgesamt werden in der EU ab dem Jahr 2013 deutlich weniger Zertifikate kostenlos zugeteilt als in den beiden zurückliegenden Handelsperioden. Dies liegt nach Darstellung des BMU zum einen an der gezielten Verknappung der verfügbaren Zertifikate, zum anderen am Ausschluss der kostenlosen Zuteilung für die gesamte Stromerzeugung.
30.08.2011
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